Unabdingbare Voraussetzung für ein Dienstverhältnis iSd Arbeitsrechtes ist die Weisungsunterworfenheit. Arbeitsrechtlich wird daher ein Dienstverhältnis zwischen Geschäftsführer und GmbH nur anerkannt, wenn der Geschäftsführer weder zu 50 % oder mehr an der GmbH beteiligt ist noch über eine Sperrminorität verfügt; nur diesfalls kann nämlich die Generalversammlung gegen den Willen des Geschäftsführers einen Weisungsbeschluß (vgl § 20 Abs 1 GmbHG) fassen.
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