Internet-Domains - gleichgültig ob unter ".com", ".net", ".at" oder ".eu" - stellen nach einhelliger Steuerlehre grundsätzlich verkehrsfähige, immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens dar. Ihr Erwerb, aber auch Verkauf werfen mitunter abgabenrechtliche Fragen der Fremdüblichkeit, allfälliger Entnahmen oder einer Umsatzsteuerpflicht auf. Soweit ersichtlich erstmals in Österreich hat sich der Unabhängige Finanzsenat mit der einkommen- und umsatzsteuerlichen Anerkennung von Domaintransaktionen befasst. Der folgende Beitrag erläutert das How-To-Do und gibt eine Checkliste.
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