Steuerrecht aktuell

Abgabenrechtliche Anerkennung von Domaintransfers

RA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)

Internet-Domains - gleichgültig ob unter ".com", ".net", ".at" oder ".eu" - stellen nach einhelliger Steuerlehre grundsätzlich verkehrsfähige, immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens dar. Ihr Erwerb, aber auch Verkauf werfen mitunter abgabenrechtliche Fragen der Fremdüblichkeit, allfälliger Entnahmen oder einer Umsatzsteuerpflicht auf. Soweit ersichtlich erstmals in Österreich hat sich der Unabhängige Finanzsenat mit der einkommen- und umsatzsteuerlichen Anerkennung von Domaintransaktionen befasst. Der folgende Beitrag erläutert das How-To-Do und gibt eine Checkliste.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2013/384

22.05.2013
Heft 10/2013
Autor/in
Clemens Thiele

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.