Pflichten des Verantwortlichen bzw des Auftragsverarbeiters
Art 28 DSGVO sieht den Abschluss eines "Vertrags oder eines anderen Rechtsinstruments" zwischen einem Verantwortlichen und einem Auftragsverarbeiter iSd DSGVO vor. Angesichts möglicher gewichtiger Sanktionen bei Verletzung von Pflichten nach der DSGVO ist die Frage, wer nun konkret zum Abschluss eines solchen Vertrags oder anderen Rechtsinstruments verpflichtet ist, wie sich diese Pflicht darstellt und welche Konsequenzen bei einer Pflichtverletzung drohen, von besonderer praktischer und wirtschaftlicher Bedeutung.
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