Info aktuell / Wirtschaftsrecht / Neue Vorschriften / Österreich

Änderung der WiEReG-NutzungsentgelteV - BGBl

Bearbeiterin: Barbara Tuma

Durch Anfügung eines neuen Abs 3 in § 1 WiEReG-NutzungsentgelteV wird ab 1. 10. 2024 ermöglicht, das Nutzungsentgelt im Nachhinein zu entrichten, wenn die Nutzung des Registers über einen Service Provider erfolgt. (BGBl II 2024/229)

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2024/443

12.09.2024
Heft 9/2024