Arbeitsrecht

Anrechnungsvereinbarungen auf kollektivvertragliche Istlohnerhöhungen, insbesondere Ist-Biennalsprünge?

Franz Schrank

In der Praxis stellt sich zunehmend die Frage nach der Haltbarkeit von arbeitsvertraglichen Anrechnungsvereinbarungen überkollektivvertraglicher Gehaltsteile auf künftige, nach Maßgabe des Industrieangestellten-Kollektivvertrages über die Zeitvorrückung in der Verwendungsgruppe (5. 11. 1981) vorzunehmende Ist-Gehaltserhöhungen um den kollektivvertraglichen Biennalsprung. Auch Anrechnungs- bzw Vorwegnahmevereinbarungen auf die alljährlichen generellen kollektivvertraglichen Istgehaltserhöhungen kommen vor und werfen im Grunde dieselbe Problematik auf.

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Artikel-Nr.
RdW 1992, 309

01.09.1992
Heft 9/1992
Autor/in
Franz Schrank

o. Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank, ehemals Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien, Fachautor sowie nachgefragter Seminarvortragender, mit erheblicher Beratungserfahrung aus seiner früheren Tätigkeit in der Wirtschaftskammer Steiermark, sind va Neuerungen im Arbeitsrecht ein besonderes Anliegen.