In der Praxis stellt sich zunehmend die Frage nach der Haltbarkeit von arbeitsvertraglichen Anrechnungsvereinbarungen überkollektivvertraglicher Gehaltsteile auf künftige, nach Maßgabe des Industrieangestellten-Kollektivvertrages über die Zeitvorrückung in der Verwendungsgruppe (5. 11. 1981) vorzunehmende Ist-Gehaltserhöhungen um den kollektivvertraglichen Biennalsprung. Auch Anrechnungs- bzw Vorwegnahmevereinbarungen auf die alljährlichen generellen kollektivvertraglichen Istgehaltserhöhungen kommen vor und werfen im Grunde dieselbe Problematik auf.
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