Der seit 25. 5. 2018 in Kraft stehende neue Datenschutz hat auch im Personalwesen schon für beachtliche Verunsicherung gesorgt und eine Reihe von Fragen aufgeworfen.
Der Beitrag will daher etwas Licht in das umfassende Regelungskonvolut bringen und die Erfahrung des Arbeitsrechtlers einbringen, um den Blick für die notwendigen Argumentationslinien und Argumente und das zu schärfen, was es benötigt und was nicht. Exemplarisch geht es auch um Mitbestimmungsfragen und Bewerberdaten.
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