Sowohl die EU-Whistleblower-RL als auch das grds seit 25. 2. 2023 in Kraft stehende Umsetzungsgesetz HSchG - Art 1 BGBl 2023/6 - mit 28 Paragrafen auf 17 BGBl-Seiten sind als komplexe mehrschichtige Materie nicht leicht zu verstehen. Auch für Arbeitsrechtskundige zunächst nicht. Anliegen des Autors ist es daher, über ausgewählte wichtige Bestimmungen, soweit diese für private Unternehmen gelten, von diesen zu implementieren und organisatorisch zu betreuen sind, in diese Materie für Leser fassbar einzusteigen. Ein starker Fokus liegt auf den wechselseitigen Vorgangsweisen bei Hinweisgebungen und den starken Sanktionen bei Vergeltungsmaßnahmen. Die geschützten Hinweisgebungen sind thematisch auf Rechtsverletzungen in Bereichen mit hohem öffentlichen Interesse beschränkt. Arbeitsrecht gehört aktuell nicht dazu, außer beim Schutz der Privatsphäre (Persönlichkeitsschutz) und personenbezogener Daten.
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