Arbeitsrecht

Arbeitszeit: Angeordnetes Lenken bei Dienstreisen?

Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank

Während § 20b Abs 2 AZG für "passive" Dienstreisebewegungszeiten1 die Zeitgrenzen offenlässt,2 ermöglicht der neue 3 § 20b Abs 6 bei Dienstreisen mit angeordnetem Lenken eines Fahrzeugs die Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit durch solche Zeiten auf (nur) bis zu zwölf Stunden Gesamtarbeitszeit, unabhängig davon, ob sie vor, zwischen oder nach den üblichen Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers liegen oder auch nur alleinige Lenkzeiten sind. Angeordnetes Lenken wird in Abs 6, anders als die bloße Reisebewegung, ausdrücklich als Erbringung einer Arbeitsleistung bezeichnet.

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Artikel-Nr.
RdW 2017/459

27.09.2017
Heft 9/2017
Autor/in
Franz Schrank

o. Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank, ehemals Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien, Fachautor sowie nachgefragter Seminarvortragender, mit erheblicher Beratungserfahrung aus seiner früheren Tätigkeit in der Wirtschaftskammer Steiermark, sind va Neuerungen im Arbeitsrecht ein besonderes Anliegen.