Anmerkungen zu EuGH 26. 10. 2023, C-307/22 (FT - Kopie einer Krankenakte)
Die Entscheidung betrachtet das Recht auf erste Kopie von Patientenakten und dessen Einschränkungsmöglichkeit durch gesetzlich vorgeschriebenen Kostenersatz. Danach ist das Recht auf die erste Kopie nicht allein auf die Überprüfung der Datenverarbeitung beschränkt. Ferner verstoßen nationale Regelungen, die Kosten für die erste Kopie zum Schutz von rein wirtschaftlichen Interessen des Verantwortlichen auferlegen, gegen die DSGVO. Letztlich kann im Arzt-Patienten-Verhältnis eine vollständige Kopie der Patientenakte erforderlich sein, um die Richtigkeit und Verständlichkeit der Auskunft zu gewährleisten. Diese Entscheidung hat möglicherweise auch Auswirkungen auf den Kostenersatzanspruch zugunsten diverser Berufsgruppen in Österreich.
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