Wirtschaftsrecht / Judikatur / Vergaberecht

Aufteilen eines Dienstleistungsauftrags aus haushaltsrechtlichen Gründen ist unzulässig

bearbeitet von RA Dr. Matthias Öhler und RAA Mag. Michael Weiner

§

BVergG §§ 13 Abs 1, 13 Abs 4, 14, 16

RL 2004/18/EG: Art 1 Abs 2 lit d

#

EuGH 15. 3. 2012, C-574/10, Kommission gg Deutschland

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Artikel-Nr.
RdW 2012/229

17.04.2012
Heft 4/2012
Autor/in
Matthias Öhler

Dr. Matthias Öhler ist Rechtsanwalt bei Schramm Öhler Rechtsanwälte mit Schwerpunkt öffentliche Auftragsvergabe. Autor zahlreicher Publikationen zum Vergaberecht.