Die Höhe der Ausgleichstaxe beträgt im Kalenderjahr 2022 für jeden einzelnen begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre, bei
25 bis 99 AN monatlich 276 €100 bis 399 AN monatlich 388 €400 oder mehr AN monatlich 411 €. (BGBl II 2021/570)
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