Arbeitsrecht

AZG/ARG-Ausnahmen für leitende und sonstige Arbeitnehmer: Was verlangt ihre Arbeitszeitautonomie?

Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank

Seit 1. 9. 2018 sind sowohl die leitenden Angestellten als auch die neu gleichgestellten sonstigen Arbeitnehmer und die neuen nahen Angehörigen nur dann von diesen Arbeitszeitgesetzen ausgenommen, wenn ihnen zugleich auch ausreichende Arbeitszeitautonomie zukommt.

Diesem formal zusätzlichen Ausnahme-Element, für das es so gut wie keine Vorbilder im österreichischen Arbeitsrecht gibt und aussagekräftige Gesetzesmaterialien fehlen, weitgehend auch bisherige Fachliteratur, geht der Autor nach. Er zeigt die notwendigen Rechtszusammenhänge auf und erzielt Auslegungsergebnisse zu den wichtigsten Einzelfragen samt sachnotwendigen Vereinbarungs- und Praxisempfehlungen.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/255

21.05.2019
Heft 5/2019
Autor/in
Franz Schrank

o. Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank, ehemals Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien, Fachautor sowie nachgefragter Seminarvortragender, mit erheblicher Beratungserfahrung aus seiner früheren Tätigkeit in der Wirtschaftskammer Steiermark, sind va Neuerungen im Arbeitsrecht ein besonderes Anliegen.