Steuerrecht aktuell

Beginn und Ende der Fristhemmung bei Anträgen auf Mitteilung der dem Bescheid fehlenden Begründung sowie bei Fristverlängerungsanträgen (§ 245 Abs 4 BAO)

Univ.-Ass. Mag. Artun Akar / Univ.-Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz

Anträge auf Fristverlängerung gem § 245 Abs 3 BAO, aber auch sonstige fristhemmende Maßnahmen, wie zB Anträge gem § 245 Abs 2 BAO auf Mitteilung der dem Bescheid fehlenden Begründung, stellen selbst für erfahrene Praktikerinnen und Praktiker oft "Fallstricke" im Abgabenverfahren dar.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/703

04.11.2019
Heft 20/2019
Autor/in
Artun Akar

Mag. Artun Akar ist Universitätsassistent im Fachbereich Finanzrecht/Öffentliches Recht an der Universität Salzburg.

Christoph Urtz

Univ.-Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz, LL.M. (U.S. Law) ist Professor (Lehrstuhlinhaber) für Finanzrecht an der Universität Salzburg und Rechtsanwalt. Er berät in den Bereichen nationales und internationales Unternehmens- und Konzernsteuerrecht, Besteuerung von Immobilien und Besteuerung von private clients; er vertritt in Verfahren vor den Abgabenbehörden, vor dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof sowie in Finanzstrafverfahren.