Was für die Zweitwohnung als Sachbezug gilt, muss auch für die eigenfinanzierte Zweitwohnung gelten
Die Ungleichbehandlung ist evident: Als Sachbezug ist die Zweitwohnung am Beschäftigungsort neuerdings steuerfrei und gilt damit als beruflich veranlasst (Wohnungsgröße bis 30 m2). Dagegen gilt die eigenfinanzierte Zweitwohnung am Beschäftigungsort nach der - schon bisher fragwürdigen - Rechtsprechung des VwGH als grundsätzlich privat veranlasst.
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