Aufsätze

Bescheidadressat im Insolvenzverfahren - ins Ausland anders?

Univ.-Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel / Mag. Richard Kettisch

Die Konkursverwaltung im Verfahren über eine Schweizerische Juristische Person rügte mittels Säumnisbeschwerde, dass eine Berufungsentscheidung (Umsatzsteuerfestsetzung) nicht wirksam ergangen wäre. Es sei nämlich nicht die Masse adressiert gewesen, sondern die Schuldnerin. Der VwGH befand die Bescheidadressierung zwar für mangelhaft, hielt den Mangel aber für unschädlich. Konträr zur stRsp zum vergleichbaren Inlandssachverhalt befand er den Bescheid für wirksam ergangen.

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Artikel-Nr.
ZIK 2015/8

28.02.2015
Heft 1/2015
Autor/in
Tina Ehrke-Rabel

Univ.-Prof.in Dr.in Tina Ehrke-Rabel leitet das Institut für Finanzrecht der Karl-Franzens-Universität Graz. Sie lehrt und forscht ebendort. Ihre Schwerpunkte liegen im europäischen Steuerrecht, dem Umsatzsteuer- und Abgabenverfahrensrecht sowie in verfassungs- und grundrechtlichen Fragen der Besteuerung. Im Moment forscht sie insb zu den Fragen der Digitalisierung im Steuerrecht.

Richard Kettisch

Dr. Richard Kettisch ist beim Finanzamt Österreich, Dienststelle für Sonderzuständigkeiten, tätig.