Arbeitsrecht

Besonderer Behinderten-Kündigungsschutz: Behindertenpässe und sonstige Nachweise - "versteckte" Erlöschensfallen?

Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank

Beide arbeitsrechtlichen Senate hatten sich jüngst im Kontext der Frage der Erfüllung der ausnahmsweisen vierjährigen Wartezeit für den besonderen Kündigungsschutz (§ 8 Abs 6 lit b BEinstG) mit der Nachweisqualität der auf Antrag nach § 40 BBG auszustellenden Behindertenpässe zu befassen. Diese Wartezeitausnahme setzt das Vorliegen des gesetzlichen Begünstigtenstatus und damit dessen bescheidmäßigen Nachweis mit Beginn des Dienstverhältnisses voraus. Der Beitrag befasst sich im Kontext der überzeugenden Gleichstellung der Behindertenpässe durch den OGH mit den Auswirkungen der kaum bekannten oder bedachten bedingten gesetzlichen Erlöschensautomatik. Diese macht scheinbar unbedenkliche Nachweise der Zugehörigkeit zum begünstigen Personenkreis unwirksam, ohne dass dies in den ausgestellten Nachweisen ersichtlich ist - dies über die beiden Anlassfälle OGH 25. 1. 2023, 8 ObA 76/22t, und 17. 3. 2023, 9 ObA 130/22s,1 hinaus.

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Artikel-Nr.
RdW 2023/308

14.06.2023
Heft 6/2023
Autor/in
Franz Schrank

o. Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank, ehemals Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien, Fachautor sowie nachgefragter Seminarvortragender, mit erheblicher Beratungserfahrung aus seiner früheren Tätigkeit in der Wirtschaftskammer Steiermark, sind va Neuerungen im Arbeitsrecht ein besonderes Anliegen.