Wirtschaftsrecht / Judikatur / Vergaberecht

Bewusste Falschabrechnung als Ausschlussgrund

bearbeitet von RA Dr. Matthias Öhler

§

BVergG 2006: § 68 Abs 1 Z 1 und Z 5, § 129 Abs 1 Z 1 und Z 2

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VwGH 8. 10. 2010, 2009/04/0214

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Artikel-Nr.
RdW 2010/790

16.12.2010
Heft 12/2010
Autor/in
Matthias Öhler

Dr. Matthias Öhler ist Rechtsanwalt bei Schramm Öhler Rechtsanwälte mit Schwerpunkt öffentliche Auftragsvergabe. Autor zahlreicher Publikationen zum Vergaberecht.