Personengesellschaften werden international unterschiedlich besteuert: Einige Staaten besteuern im Durchgriff die Gesellschafter, andere qualifizieren die Gesellschaft als Ertragsteuersubjekt. Wem sind Einkünfte aus einer Personengesellschaft zuzurechnen, wenn Ansässigkeitsstaat und Quellenstaat die Steuersubjektqualität unterschiedlich beurteilen?
Werden Personengesellschaften in einem Vertragsstaat transparent (im Durchgriff auf die Gesellschafter) und im anderen Vertragsstaat intransparent (als eigenständiges Ertragsteuersubjekt) besteuert, so stellt sich die Frage, wie bei der Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens die Steuerschuldner zu bestimmen sind. Der Bundesfinanzhof löst diese Frage in einem wegweisenden Urteil1: Jeder Vertragsstaat rechnet die Ein-
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