Der BFH hat durch Urteil vom 20. 7. 2018, IX R 5/15, im Rahmen einer Entscheidung zu § 17 EStG den Anschaffungskostenbegriff präzisiert. Konkret ging es um nachträgliche Anschaffungskosten bei einer Gesellschafter-Einlage zwecks Vermeidung der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft. Inhalt und Praxisfolgen der Entscheidung werden im Folgenden dargestellt. Dabei lehnt der BFH eine übergreifende wirtschaftliche Betrachtungsweise ab.
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