Info aktuell / Wirtschaftsrecht / Judikatur / Deutschland

BGH: Klarnamenpflicht bei der Nutzung eines sozialen Netzwerks?

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

Der dt BGH hat sich kürzlich in zwei Entscheidungen mit der Pflicht des Anbieters eines sozialen Netzwerks befasst, dessen Nutzung unter Pseudonym zu ermöglichen. BGH 27. 1. 2022, III ZR 3/21 und BGH 27. 1. 2022, III ZR 4/21.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2022/63

18.02.2022
Heft 2/2022