IT-Recht Judikatur / BGH / International / Urheberrecht

BGH: Zur Zulässigkeit des Weiterverkaufs "gebrauchter" Software

Bearbeiter: Thomas Rainer Schmitt

§

UrhG (Deutschland): §§ 69c, 69d

MarkenG: § 24

RL 2009/24/EG: Art 4, 5

#

BGH 17. 7. 2013, I ZR 129/08 (UsedSoft II)

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Artikel-Nr.
jusIT 2014/33

18.04.2014
Heft 2/2014
Autor/in
Thomas Rainer Schmitt

Dr. Thomas Rainer Schmitt ist stellvertretender Leiter der österreichischen Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften. Er ist Autor zahlreicher Beiträge zum IP- und IT-Recht, insbesondere zum Urheberrecht, und trägt regelmäßig zu Themen aus diesen Rechtsbereichen vor.