Wirtschaftsrecht / Judikatur / Vergaberecht

BVwG: "Zu junge" Strafregisterbescheinigung kein geeigneter Nachweis

Bearbeiter: RA Dr. Matthias Öhler / RA Dr. Dagmar Malin

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Artikel-Nr.
RdW 2019/551

18.10.2019
Heft 10/2019
Autor/in
Matthias Öhler

Dr. Matthias Öhler ist Rechtsanwalt bei Schramm Öhler Rechtsanwälte mit Schwerpunkt öffentliche Auftragsvergabe. Autor zahlreicher Publikationen zum Vergaberecht.

Dagmar Malin

Dr. Dagmar Malin ist Rechtsanwältin bei Schramm Öhler Rechtsanwälte in Wien. Sie ist schwerpunktmäßig im Vergaberecht und öffentlichen Wirtschaftsrecht tätig.

Publikationen:
Ua in Schramm/Aicher/Fruhmann (Hrsg), Kommentar zum BVergG 2006 sowie zahlreiche Beiträge in Fachzeitschriften.