Das Konzept Internet der Dinge (IoT) soll durch eine Vernetzung von intelligenten "smarten" Geräten untereinander für Verbraucher als auch im Industriesektor bedeutende Effizienzsteigerungen ermöglichen. Der rechtliche Rahmen dieses Netzwerks ist derzeit noch weitgehend unbeleuchtet. Vor allem die Frage der Zurechnung von Willenserklärungen bzw faktischer Aktionen smarter Geräte zur Beurteilung eines möglichen Vertragsabschlusses im zivilrechtlichen Sinne bedarf einer rechtlichen Aufarbeitung. Dieser Artikel beleuchtet neben dem Vertragsabschluss im Besonderen die Übertragbarkeit von im allgemeinen Zivilrecht etablierten Konzepten der Willenszurechnung auf smarte Geräte im IoT am Beispiel autonomer Fahrzeuge, woraus auch Parallelen für weitere smarte Geräte gezogen werden können.
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