Wirtschaftsrecht

Copyright is for Losers - Neues zur Werkmarke

Clemens Thiele

Die titelgebende Bemerkung wird Banksy, dem antiautoritären pseudonymen Straßenkünstler aus Bristol, zugeschrieben.1 Er habe damit zum Ausdruck gebracht, dass die Öffentlichkeit moralisch und rechtlich frei sei, alle urheberrechtlich geschützten Werke zu vervielfältigen und zu nutzen. Die Probe aufs Exempel unternahm die Pest Control Office Limited,2 mit Sitz in London, die insgesamt sechs der Banksy beigemessenen Kunstwerke als Unionsbildmarken beim Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) für sich eintragen ließ. In den folgenden Löschungsverfahren stellte sich neben der bösgläubigen Markenanmeldung auch die Frage nach der möglichen Illegitimität doppelter Schutzrechte.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2024/331

18.07.2024
Heft 7/2024
Autor/in
Clemens Thiele

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.