Die Frage der Ausstellung von Gefälligkeitsattesten hat im bisherigen Arbeitsleben insb iZm ärztlichen Krankschreibungen eine Rolle gespielt. Durch den Umstand, dass die einschlägigen COVID-19-Bestimmungen (auch arbeitsrechtlich relevante) Verpflichtungen enthalten, von denen der Arbeitnehmer aber dann befreit ist, wenn sie ihm aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden können, werden in dieser Frage aber neue Problemfelder eröffnet.
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