IT-Recht

"Cybermobbing" - Eine Analyse von § 107c StGB

Univ.-Ass. Mag. Thomas Reisinger

Im Zuge der Reform "StGB 2015" (BGBl I 112/2015) wird für das Phänomen Cybermobbing ein eigener Straftatbestand - § 107c StGB (Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems) - eingeführt. Der nachfolgende Beitrag setzt sich sowohl mit dem zugrunde liegenden Phänomen als auch mit einer Analyse des geplanten Delikts auseinander.

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Artikel-Nr.
jusIT 2015/67

30.10.2015
Heft 5/2015
Autor/in
Thomas Reisinger
Mag. Thomas Reisinger ist Universitätsassistent am Institut für Strafrechtswissenschaften der Johannes Kepler Universität Linz.
Publikationen: Die Online-Buchung von Zugtickets und das Delikt des betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauches - Anmerkungen zu OGH 13 Os 61/11m, in: JusPortal, 2012; Betrug durch Doping,
Neuer Wissenschaftlicher Verlag, 2012.