Ob ein Schutz der Privatsphäre im Zeitalter des Internets und der allgegenwärtigen Digitalisierung faktisch überhaupt noch möglich ist, mag man mit guten Gründen bezweifeln. Der europäische Gesetzgeber jedenfalls versucht an mehreren Stellen, den Betroffenen geeignete Rechtsschutzinstrumente für den Schutz des Privatlebens zur Verfügung zu stellen; dasselbe gilt für die nationalen Parlamente: Daher findet man entsprechende Rechtsgrundlagen sowohl in der Europäischen Grundrechtecharta, in der Europäischen Menschenrechtskonvention (va Art 8 EMRK) als auch in österreichischen Grundrechten (va § 1 DSG 2000 und Art 10a StGG) und schließlich - bis zur Geltung der Datenschutz-Grundverordnung am 25. 5. 2018 - auch im österreichischen DSG 2000. Damit ist auch schon der Inhalt dieses umfangreichen Werkes umrissen: Zunächst werden die genannten Grundrechte be
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.