Das APRÄG 2016 konnte am 13. 6. 2016 kundgemacht werden und ist am 17. 6. 2016 in Kraft getreten. Damit hat Ö die Änderungs-Richtlinie zur Abschlussprüfungs-Richtlinie aus 2014 rechtzeitig umgesetzt. Die zeitgleich beschlossene und veröffentlichte Abschlussprüfungs-Verordnung ist in allen Mitgliedstaaten der EU und des EWR seit 17. 6. 2016 unmittelbar anzuwenden. Die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen der Richtlinie und der Verordnung sind im Abschlussprüfungsaufsichtsgesetz umgesetzt.
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