Zugleich eine Anmerkung zu LG für Strafsachen Graz 30. 6. 2014, 7 Hv 39/14p
In einer Entscheidung des Landesgerichts für Strafsachen Graz wurde der Betreiber eines Tor-Servers als Beitragstäter wegen des Vergehens der pornografischen Darstellungen Minderjähriger verurteilt, nachdem sich ein unbekannter Täter eine kinderpornografische Bilddatei über diesen Server aus dem Internet heruntergeladen hatte. Der nachfolgende Beitrag untersucht die Anwendbarkeit des ECG mit seinen Provider-Haftungsprivilegien in diesem Fall und setzt sich mit konkreten Fragestellungen bezüglich der Strafbarkeit des Providers auseinander.
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