IT-Recht

Das Betreiben eines Anonymisierungsdienstes im Internet als strafbarer Beitrag zur Verbreitung von Kinderpornografie?

Ass.-Prof. Mag. Dr. Christian Bergauer

Zugleich eine Anmerkung zu LG für Strafsachen Graz 30. 6. 2014, 7 Hv 39/14p

In einer Entscheidung des Landesgerichts für Strafsachen Graz wurde der Betreiber eines Tor-Servers als Beitragstäter wegen des Vergehens der pornografischen Darstellungen Minderjähriger verurteilt, nachdem sich ein unbekannter Täter eine kinderpornografische Bilddatei über diesen Server aus dem Internet heruntergeladen hatte. Der nachfolgende Beitrag untersucht die Anwendbarkeit des ECG mit seinen Provider-Haftungsprivilegien in diesem Fall und setzt sich mit konkreten Fragestellungen bezüglich der Strafbarkeit des Providers auseinander.

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Artikel-Nr.
jusIT 2014/77

21.10.2014
Heft 5/2014
Autor/in
Christian Bergauer

Mag. Dr. Christian Bergauer ist assoziierter Professor am Fachbereich Recht und IT des Instituts für Rechtswissenschaftliche Grundlagen der Karl-Franzens-Universität Graz. Seine Lehrbefugnis umfasst die Fächer Rechtsinformatik und IT-Recht, Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Datenschutzrecht. Er ist Autor zahlreicher IT-rechtlicher Publikationen.

Publikationen des Autors (Auswahl):
Bergauer, Computerstrafrecht, in Kert/Kodek (Hrsg), Das große Handbuch Wirtschaftsstrafrecht2 (2022); Bergauer, Der DS-GVO-konforme Einsatz einer „Videofalle“ und einer Wildkamera durch Private an öff entlich zugänglichen sowie privaten Orten, jusIT 2022/25, 63; Mitwirkung am DSGVO-Kommentar von Jahnel, DSGVO (2021); Bergauer, Erwägungen zu Art 88 DS-GVO „Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext“, in Funk/ Melzer-Azodanloo (Hrsg) Festschrift für Günther Löschnigg, Arbeiten in Würde (2019) 729–744; Bergauer/Jahnel, Das Recht auf Erhalt einer Kopie im Gefüge des Art 15 DSGVO – mit Anmerkungen zu OGH 17. 12. 2020, 6 Ob 138/20t, jusIT 2021/62, 164; Bergauer, Personenbezogene Daten. Begriff und Kategorien, in Knyrim (Hrsg), Datenschutz-Grundverordnung (2016) 43; Bergauer, Das materielle Computerstrafrecht (2016).