IT-Recht

Das Erfordernis einer Kausalität zwischen ausgerichteter Tätigkeit und konkretem Vertragsschluss - zur Auslegung des Art 15 Abs 1 lit c Brüssel I-VO

Prof. Dr. Katharina de la Durantaye, LL.M. (Yale) / Ass.-Prof. Mag. Dr. Thomas Garber

Gem Art 15 Brüssel I-VO sind die verbraucherrechtlichen Bestimmungen der Verordnung ua dann anzuwenden, wenn der Unternehmer in dem Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausübt oder eine solche auf irgend einem Wege auf diesen Mitgliedstaat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Mitgliedstaats, ausrichtet und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt. Die Frage, ob zwischen ausgerichteter Tätigkeit und konkretem Vertragsschluss ein Zusammenhang im Sinne einer Kausalität bestehen muss, ist in Lehre und Rechtsprechung umstritten und soll im vorliegenden Beitrag untersucht werden.

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Artikel-Nr.
jusIT 2011/93

23.12.2011
Heft 6/2011
Autor/in
Thomas Garber

Mag. Dr. Thomas Garber ist Universitätsprofessor am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht der Universität Graz. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im österreichischen, europäischen und internationalen Zivilverfahrensrecht sowie Zwangsvollstreckungsrecht einschließlich Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes.