Datenschutz & E-Government

Das EU-US Privacy Shield-Konzept

Priv.-Doz. Dr. Konrad Lachmayer

Zum Umgang mit rechtskulturellen Unterschieden im Datenschutzrecht

Mit dem EU-US Privacy Shield wurde durch Zusicherungen der Vereinigten Staaten der Transfer personenbezogener Daten zwischen der EU und den USA vorläufig saniert. Das neue Konzept folgt trotz Verbesserungen dem alten Safe Harbor-Regime. Die nachfolgende Analyse zeigt die rechtlichen Möglichkeiten, aber auch die Grenzen eines Datenschutzes in den Vereinigten Staaten auf. Dabei sind auch die rechtskulturellen Unterschiede der verschiedenen Rechtssysteme im Hinblick auf den Datenschutz zu berücksichtigen. Private Datenschutzvereinbarungen bieten zwischenzeitlich mehr Rechtssicherheit für Unternehmen.

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Artikel-Nr.
jusIT 2017/8

22.02.2017
Heft 1/2017
Autor/in
Konrad Lachmayer

Univ.-Prof. (SFU) Dr. Konrad Lachmayer lehrt Öffentliches Recht, Europarecht und Grundlagen des Rechts an der Sigmund Freud Privatuniversität in Wien.

Publikationen des Autors:
Datenschutzrechtliche Herausforderungen für die öffentliche Verwaltung, ÖVwBl 2017; Automatisiertes Fahren: Komplexe regulatorische Herausforderungen, ZVR 2016, 383 (gem mit Eisenberger/Gruber/Huber); Elektronische Schulverwaltung und Datenschutz, Schule & Recht 2015, 18-25; Rethinking Privacy Beyond Borders. Developing Transnational Rights on Data Privacy, Tilburg Law Review 2015, 78, sowie (zahlreiche) weitere Beiträge in Fachzeitschriften.