Das am 13. 4. 2000 unterzeichnete DBA mit der Russischen Föderation wird gem seinem Art 28 Abs 2 dreißig Tage nach Eingang der letzten, den Abschluss des jeweiligen nationalen Inkraftsetzungsverfahrens mitteilenden Benachrichtigung in Kraft treten und erstmals auf das Steuerjahr, das dem In-Kraft-Treten folgt, anwendbar sein. Somit wird das neue DBA voraussichtlich ab dem Steuerjahr 2001 erstmals Anwendung finden und damit das alte Abkommen mit der Sowjetunion vom 10. 4. 1981BGBl 1982/411, ablösen. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens, wobei in grundsätzlichen Fragen ein Vergleich mit der alten Rechtslage hergestellt wird.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.