IT-Recht

Das neue Gewährleistungsrecht ab 2022: Digitale Leistungen und mehr

Dr. Thomas Rainer Schmitt

Teil I: Systematik und allgemeine Bestimmungen des VGG

Genau 20 Jahre nachdem das Gewährleistungsrecht an die Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie1 angepasst wurde,2 wird es mit dem Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz3 (kurz: GRUG) erneut reformiert. Altbekanntes, wie insb das 2-Ebenen-System der Rechtsbehelfe, bleibt zwar erhalten, aber Rechtsanwender werden sich künftig dennoch an ein deutlich komplizierteres System mit vielen weiteren Details gewöhnen müssen. Viele davon sind nicht im ABGB, sondern im neuen Verbrauchergewährleistungsgesetz (kurz: VGG) zu finden, darunter auch Normen zu Verträgen über digitale Leistungen. Der Beitrag wird die Neuerungen in mehreren Teilen vorstellen. Nach einer Vorbemerkung bilden zunächst Ausführungen zu Systematik und Geltungsbereich des VGG den Start der Reise durch das neue Recht. In den nächsten Teilen werden (i) die allgemeinen Bestimmungen des VGG zur Gewährleistungspflicht des Unternehmers, (ii) die besonderen Bestimmungen des VGG betreffend Warenkaufverträge und Verträge über die Bereitstellung digitaler Leistungen und (iii) die zeitlichen Aspekte der Gewährleistung nach VGG sowie wesentliche Änderungen in ABGB und KSchG durch das GRUG vorgestellt.

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Artikel-Nr.
jusIT 2021/67

21.10.2021
Heft 5/2021
Autor/in
Thomas Schmitt

Dr. Thomas Rainer Schmitt ist stellvertretender Leiter der österreichischen Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften. Er ist Autor zahlreicher Beiträge zum IP- und IT-Recht, insbesondere zum Urheberrecht, und trägt regelmäßig zu Themen aus diesen Rechtsbereichen vor.