Teil II: Allgemeine Bestimmungen des VGG zur Gewährleistungspflicht des Unternehmers
Nachdem im ersten Teil (jusIT 2021/67, 179) Systematik und allgemeine Bestimmungen des VGG erörtert wurden, werden im vorliegenden zweiten Teil die allgemeinen Bestimmungen des ersten Abschnitts des VGG zur Gewährleistungspflicht des Unternehmers beleuchtet. Die dafür maßgeblichen §§ 4-8 VGG normieren, wofür der Unternehmer haftet, egal ob der Vertrag eine Ware (ggf mit digitalen Elementen) oder eine digitale Leistung umfasst. Es geht also darum, wann überhaupt ein Mangel vorliegt.
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