IT-Recht

Das neue Gewährleistungsrecht ab 2022: Digitale Leistungen und mehr

Dr. Thomas Rainer Schmitt

Teil II: Allgemeine Bestimmungen des VGG zur Gewährleistungspflicht des Unternehmers

Nachdem im ersten Teil (jusIT 2021/67, 179) Systematik und allgemeine Bestimmungen des VGG erörtert wurden, werden im vorliegenden zweiten Teil die allgemeinen Bestimmungen des ersten Abschnitts des VGG zur Gewährleistungspflicht des Unternehmers beleuchtet. Die dafür maßgeblichen §§ 4-8 VGG normieren, wofür der Unternehmer haftet, egal ob der Vertrag eine Ware (ggf mit digitalen Elementen) oder eine digitale Leistung umfasst. Es geht also darum, wann überhaupt ein Mangel vorliegt.

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Artikel-Nr.
jusIT 2021/84

20.12.2021
Heft 6/2021
Autor/in
Thomas Schmitt

Dr. Thomas Rainer Schmitt ist stellvertretender Leiter der österreichischen Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften. Er ist Autor zahlreicher Beiträge zum IP- und IT-Recht, insbesondere zum Urheberrecht, und trägt regelmäßig zu Themen aus diesen Rechtsbereichen vor.