IT-Recht

Das neue Gewährleistungsrecht ab 2022: Digitale Leistungen und mehr

Dr. Thomas Rainer Schmitt

Teil III: Die besonderen Bestimmungen des VGG zur Gewährleistung beim Warenkauf und bei Verträgen über digitale Leistungen (ausgenommen zeitliche Aspekte)

Der vorliegende dritte Teil des Beitrags, der nach Inkrafttreten des VGG am 1. 1.2022 erscheint, führt die "Reise" durch das neue Gewährleistungsrecht fort, welche mit dem ersten Teil zu Systematik und allgemeinen Bestimmungen (jusIT 2021/67, 179) und mit dem zweiten Teil zum 1. Abschnitt des VGG über die Gewährleistungspflicht des Unternehmers (jusIT 2021/84, 221) noch 2021 begonnen wurde. Er widmet sich den Abschnitten 2 und 3 des VGG, klammert dabei jedoch die zeitlichen Aspekte rund um Fristen und damit zusammenhängende Themen wie die Beweislastverteilung aus, welche im vierten Teil des Beitrags erörtert werden.

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Artikel-Nr.
jusIT 2022/1

25.02.2022
Heft 1/2022
Autor/in
Thomas Schmitt

Dr. Thomas Rainer Schmitt ist stellvertretender Leiter der österreichischen Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften. Er ist Autor zahlreicher Beiträge zum IP- und IT-Recht, insbesondere zum Urheberrecht, und trägt regelmäßig zu Themen aus diesen Rechtsbereichen vor.