Letztfassung
Die Verhandlungen mit Deutschland konnten nunmehr mit der Ausarbeitung eines paraphierten Textentwurfes zum neuen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen werden. Die gegenüber dem Vorentwur1)) zwischenzeitig eingetretenen wesentlichen Änderungen werden nachstehend zusammenfassend dargestellt.
Die wohl wichtigste Änderung betrifft den Verzicht Deutschlands auf die sog „Aktivitätsklausel“, wonach Deutschland in Bezug auf Betriebstättengewinne österreichischer Betriebstätten deutscher Unternehmen, einschließlich der Gewinne aus der Veräußerung des unbeweglichen und beweglichen Vermögens dieser Betriebstätte, sowie für Ausschüttungen österr Gesellschaften nach Deutschland zum Umstieg auf die Steueranrechnungsmethode und damit zur vollen steuerlichen Erfassung dieser Einkünfte in Deutschland übergegangen wäre, wenn nicht nachgewiesen worden wäre, dass die Betriebstättengewinne bzw die Gewinne der ausschüttenden Gesellschaft im Gewinnerzielungsjahr bzw dem Jahr, für das die Ausschüttung vorgenommen wird, dem Typus von Aktivtätigkeiten iSd deutschen Außensteuergesetzes entsprochen hätten.
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