Datenschutz & E-Government

Das Recht auf Datenübertragbarkeit gem Art 20 DS-GVO mit Hauptaugenmerk auf Datenverarbeitungen durch Fitness-Apps und Wearables

Mag. Lena-Luisa Beese

Dieser Beitrag widmet sich dem durch die DS-GVO neu eingeführten Betroffenenrecht auf Datenübertragbarkeit. Es wird dargestellt, welche Voraussetzungen gem Art 20 DS-GVO zur Geltendmachung erfüllt sein müssen, und es werden einzelne Tatbestandsvoraussetzungen näher erläutert. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf Datenverarbeitungen durch Fitness-Apps und Wearables. Diese werden heutzutage von den Nutzern zur Vermessung der eigenen Leistungs- und Körperdaten verwendet, um aus der Analyse der Daten neue Erkenntnisse zu gewinnen.

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Artikel-Nr.
jusIT 2019/88

10.12.2019
Heft 6/2019
Autor/in
Lena-Luisa Beese

Mag. Lena-Luisa Beese ist Absolventin der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg. Derzeit arbeitet sie als Studienassistentin im Fachbereich Öffentliches Recht und ist Teilzeit-Konzipientin bei Niederhuber und Partner Rechtsanwälte in Salzburg.