Der Bundestag hat am 11. 6. 2021 das "Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze (StAbwG)" beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates ist am 25. 6. 2021 erfolgt. Das Gesetz ist im BGBl I 2021, 2035 verkündet worden.1 Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Regelungen.
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