Datenschutz & E-Government

Das Verwaltungsstrafverfahren neu nach EuGH Deutsche Wohnen & Co

Mag. Maximilian Kröpfl

Das Schlagwort Deutsche Wohnen 1 geistert nun schon recht lange durch die Flure der Datenschutzwelt. Viele, darunter auch die DSB, die nach eigenen Angaben2 deshalb 32 anhängige Verwaltungsstrafverfahren gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter aussetzte, das BVwG3 und der VwGH4 warteten auf das mit Deutsche Wohnen umschriebene EuGH-Urteil vom 5. 12. 2023. Mit dem Ergebnis hat man auch in Österreich teilweise eher wenig Freude. Das Verwaltungsstrafverfahren der DSB wird in Zukunft anders zu führen sein. Es wird sich zum Teil stark am europäischen Kartellrecht orientieren; nämlich in weiten Teilen so, wie es die DSB wohl schon von Anfang an intendiert hatte,5 jedoch vom BVwG6 und selbst vom VwGH7 in der Folge (wie sich nun zeigt: zu Unrecht) zurechtgewiesen wurde. Mit dieser "Zurechtweisung" verbunden war bspw auch der öffentliche Aufschrei, dass der Österreichischen Post durch den angeblichen "Formalfehler" der DSB nun € 18 Mio an Geldstrafe "erspart wurden". Tatsächlich hat der VwGH das Erkenntnis des BVwG mittlerweile wiederum wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben und zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen.8 Taggleich urteilte der EuGH auch in der Rs Covid-App,9 die zusätzlich die Rollenverteilung, die Zurechnung und Haftung im Zusammenhang mit einer App-Entwicklung und die Verwendung von personenbezogenen Daten für "IT-Tests" behandelt. Dieser Beitrag bespricht die Neuerungen und Lehren aus Deutsche Wohnen und Covid-App für das Verwaltungsstrafverfahren vor der DSB.10

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Artikel-Nr.
jusIT 2024/51

02.05.2024
Heft 2/2024
Autor/in
Maximilian Kröpfl

Maximilian Kröpfl ist Rechtsanwaltsanwärter bei Herbst Kinsky Rechtsanwälte und unter anderem auf die Bereiche Privacy Incident Management und Privacy Litigation spezialisiert. Er ist Gründer der Datenschutz-Informationsplattform rekono.io.