Seit 12. 5. 2022 liegt das Zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Verstärkung der Zusammenarbeit und der Weitergabe von elektronischem Beweismaterial des Europarates zur Unterzeichnung auf. Dieses soll eine engere und effizientere Zusammenarbeit zwischen den Staaten im Bereich der grenzüberschreitenden Strafverfolgung von Computerkriminalität bewirken. Für diesen Zweck wird die klassische Rechtshilfe um "beschleunigte Herausgabeverfahren" und "Verfahren in Notfällen" ergänzt. Darüber hinaus enthält das Protokoll Maßnahmen, die einen direkteren Zugriff auf elektronische Beweismittel ermöglichen sollen. Der vorliegende Beitrag erörtert die wesentlichen Eckpunkte des Zweiten Zusatzprotokolls und dessen Resonanz im internationalen Umfeld.
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