Datenschutz & E-Government

Datenschutz als Stolperstein eines IT-Outsourcing-Projektes

Mag. Dr. Sonja Dürager, LL.M. (IT-Law)

Formelle und materielle Kriterien für die Auslagerung von IT-Funktionen nach dem DSG 2000

Das Jahr 2011 war vom Hype des Cloud Computing geprägt, der nach Forrester, Gartner oder Pierre Audoin Consultants 1 auch im Jahr 2012 anhält und sogar weiterhin im Wachstum begriffen sein soll. Propagiert wird insb die Private Cloud als Weiterentwicklung des Outsourcing. Nicht unerwähnt bleiben darf dabei, dass sich dieser Trend bislang eher nur Technikern und anderen IT-affinen Spezialisten eröffnet hat; der durchschnittliche heimische Kunde setzt - wenn überhaupt eine Outsourcing-Strategie verfolgt wird - noch immer auf klassisches Outsourcing.2 Da Cloud Computing auch nicht zu jedem Unternehmen passt - und sich daher weiterhin für ein Unternehmen das Outsourcen rechnen kann3 - soll sich der folgende Beitrag mit den datenschutzrechtlichen Implikationen sowie einzelnen vertrags- und haftungsrechtlichen Aspekten des offenbar noch längst nicht überholten IT-Outsourcing beschäftigen.

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Artikel-Nr.
jusIT 2012/49

27.06.2012
Heft 3/2012
Autor/in
Sonja Dürager

Mag. Dr. Sonja Dürager, LL.M. (IT-Law) ist seit 2014 Partner bei bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH und leitet dort das IP/IT/Datenschutz-Team. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit bilden die Vertretung in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes und Datenschutzrechts vor Gerichten und Behörden sowie die Beratung bei der Vertragsgestaltung und in Lizenzfragen sowie bei der Durchführung einer IP/IT-Due Diligence.

Publikationen der Autorin:
Zuletzt: Sind Daten ein schutzfähiges Gut?, ÖBl 2018/80, 260.