Datenschutz & E-Government

Datenschutz-Folgenabschätzung und Grundrechte-Folgenabschätzung in der KI-Forschung

Mag. Michael Schmidbauer / Saskia Kaltenbrunner, MRes

Art 35 DSGVO ordnet an, für bestimmte Datenverarbeitungsprozesse eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchzuführen. Datenschutzbehörden können gem Art 35 Abs 5 jedoch Ausnahmen von dieser Pflicht konkretisieren. Die österreichische Datenschutzbehörde hat danach in der sog "Whitelist" (DSFA-AV) eine breit formulierte Ausnahme für Datenverarbeitung im Forschungskontext eingeführt. Dieser Beitrag untersucht die Anwendbarkeit dieser Ausnahme auf Forschung an KI-Systemen sowie Überschneidungen zwischen der DSFA und der Grundrechte-Folgenabschätzung gem Art 27 KI-VO, auch in Bezug auf Forschungsprivilegien in der KI-VO.*

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Artikel-Nr.
jusIT 2024/140

29.10.2024
Heft 5/2024
Autor/in
Michael Schmidbauer

Mag. Michael Schmidbauer ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht der Universität Wien. Er beschäftigt sich in diversen Forschungsprojekten mit Datenschutzrecht und der Regulierung künstlicher Intelligenz. Davor studierte er Rechtswissenschaften mit Fokus IT-Recht in Wien und Oslo.

Saskia Kaltenbrunner

Saskia Kaltenbrunner, MRes ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht der Universität Wien. Sie beschäftigt sich insbesondere mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens aus rechtlicher und ethischer Perspektive. Davor studierte sie Liberal Arts an der University of Warwick und Risk and Disaster Reduction am University College London.