Seit dem 25. 5. 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)1 anzuwenden. Diese Verordnung der Europäischen Union hat das österreichische Datenschutzrecht umfassend geändert: Bis dahin bestand das österreichische Datenschutzrecht aus dem Datenschutzgesetz 2000,2 mit dem die RL 95/46/EG 3 umgesetzt worden ist.
Infolge der Anwendbarkeit der DSGVO ist auf nationaler Ebene ein Regelungsbedarf entstanden, der sich nicht in der Änderung des Datenschutzgesetzes erschöpft, sondern zu zahlreichen materienspezifischen Sonderregelungen bzw Anpassungen geführt hat. Auch die Bundesabgabenordung (BAO) musste geändert werden, um die individuellen Besonderheiten des Abgaben- und Beschwerdeverfahrens in den allgemeinen Rahmen des neuen Datenschutzregimes einzupassen. Diese Sonderregelungen der BAO werden im Folgenden näher ausgeführt.
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