Datenschutz & E-Government

Datensicherheit im GTelG 2012: Die "Übermittlung" im Sinne von § 3 Abs 1 GTelG 2012

Mag. Markus Heuer

Durch die Einführung der DS-GVO mussten die innerstaatlichen Rechtsgrundlagen zum Datenschutz und zur Datensicherheit grundlegend geändert und an die neue Rechtslage angepasst werden. Dieser Beitrag geht der Frage nach, ob und inwieweit die Anpassung von § 3 Abs 1 GTelG 2012 an die nunmehr geltende Rechtslage geglückt ist bzw ob im schlimmsten Fall sogar eine unbeabsichtigte Änderung der materiellen Rechtslage eingetreten ist.

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Artikel-Nr.
jusIT 2024/68

01.07.2024
Heft 3/2024
Autor/in
Markus Heuer

Mag. Markus Heuer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Graz und absolviert derzeit seine Gerichtspraxis im Sprengel des OLG Graz.