Wirtschaftsrecht

Der belohnte Erfinder

RA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) / Dr. Christian Handig

oder: Die kaum bekannte Gewerbeausübung kraft Patentrechts

Damit die wirtschaftliche Nutzung nicht durch die Bestimmungen der österreichischen Gewerbeordnung (GewO) verhindert wird,1 darf der Inhaber eines erteilten Patents die Erfindung gewerbsmäßig ohne Gewerbeberechtigung ausüben. Die seit mehr als 150 Jahren zum Rechtsbestand der GewO2 gehörende Gewerbebegünstigung hat durchaus ihren (bescheidenen) praktischen Anwendungsbereich. Ein jüngst höchstgerichtlich entschiedener Anlassfall3 gestattet einen genaueren Blick auf diese Schnittfläche zwischen Immaterialgüter- und Gewerberecht, der auch grundrechtliche Überlegungen zum Gebrauchsmuster enthält.

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Artikel-Nr.
RdW 2012/621

15.10.2012
Heft 10/2012
Autor/in
Clemens Thiele

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.

Christian Handig

Dr. Christian Handig ist stellvertretender Leiter der Abteilung Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Wien, berät vor allem Unternehmer und begutachtet Entwürfe für Richtlinien und Gesetze; er ist auch Herausgeber und Fachautor im Bereich Wirtschaftsrecht sowie Redakteur der Zeitschrift ipCompetence.

Publikationen im Gewerberecht (ua):
Gewerberechtsnovelle 2002 – Ein kurzer Überblick, RdW 2002/488, 522; Gewerberechtsnovelle 2007 – Ein kurzer Überblick, RdW 2008/202, 253 und Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe, RdW 2013/68, 69.