oder: Die kaum bekannte Gewerbeausübung kraft Patentrechts
Damit die wirtschaftliche Nutzung nicht durch die Bestimmungen der österreichischen Gewerbeordnung (GewO) verhindert wird,1 darf der Inhaber eines erteilten Patents die Erfindung gewerbsmäßig ohne Gewerbeberechtigung ausüben. Die seit mehr als 150 Jahren zum Rechtsbestand der GewO2 gehörende Gewerbebegünstigung hat durchaus ihren (bescheidenen) praktischen Anwendungsbereich. Ein jüngst höchstgerichtlich entschiedener Anlassfall3 gestattet einen genaueren Blick auf diese Schnittfläche zwischen Immaterialgüter- und Gewerberecht, der auch grundrechtliche Überlegungen zum Gebrauchsmuster enthält.
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