IT-Recht

Der dauerhafte Datenträger im Fernabsatzrecht - Bestandsanalyse und Ausblick

RAA Mag. Balazs Esztegar, LL.M. / RA Dr. Johannes Öhlböck, LL.M.

Zugleich eine Besprechung von EuGH C-49/11

In seinem Urteil vom 5. 7. 2012 in der Rs C-49/11 hatte sich der EuGH mit der Frage auseinanderzusetzen, ob und unter welchen Gesichtspunkten eine Website selbst oder allenfalls ein Link auf eine Website dem Erfordernis des "dauerhaften Datenträgers" iSd Art 5 Abs 1 der Fernabsatz-Richtlinie1 gerecht werden kann. Die Entscheidung unterstreicht, auch im Hinblick auf die neue Verbraucherrechte-RL 2011/83/EU, mit der auch das Fernabsatzrecht reformiert wird, einmal mehr die Schutzbedürftigkeit von Verbrauchern.

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Artikel-Nr.
jusIT 2012/94

14.12.2012
Heft 6/2012
Autor/in
Balazs Esztegar

Mag. Balazs Esztegar, LL.M. ist selbstständiger Rechtsanwalt in Wien mit Schwerpunkt Staatsbürgerschaftsrecht.

www.esztegar.at

Johannes Öhlböck

Dr. Johannes Öhlböck, LL.M. ist Rechtsanwalt in Wien und vorwiegend in Fragen des IT-Rechts tätig. Er ist Vortragender im Lehrgang Informations- und Medienrecht der Universität Wien sowie in mehreren Lehrgängen der Donau Universität Krems.

www.raoe.at

Publikationen:

Öhlböck, Kriminalberichterstattung – Identitätsschutz des Verdächtigen, MR 3/2012, 123–126; Öhlböck/Esztegar, Rechtliche Qualifikation von Denial of Service Attacken, JSt 4/2011, 126–133; Öhlböck/Esztegar, Datenschutz in Mietrecht und Wohnrecht, immolex 2010, 338–341; Öhlböck, CISAC – Wettbewerbsverzerrung durch Gegenseitigkeitsvereinbarungen zwischen Verwertungsgesellschaften kartellrechtlich betrachtet, in Bogendorfer/Ciresa, Urheberrecht (2009); Öhlböck, Informationsweiterverwendungsgesetz Kommentar (2008); Galla/Öhlböck, Die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, in Fallenböck/Galla/Stockinger (Hrsg), Urheberrecht in der digitalen Wirtschaft (2005).