Wirtschaftsrecht

Der Export von EU-Vorschriften zur Berichterstattung und zu Sorgfaltspflichten von Unternehmen

Dr. Dietmar Dokalik / Dr. Matthias Potyka

Die letzten Jahre haben eine wahre Fülle von neuen Vorschriften für die Unternehmensberichterstattung, insb im Bereich der Corporate Governance, gebracht. Das ist natürlich ein potenzieller Wettbewerbsnachteil für die von diesen Vorschriften betroffenen Unternehmen innerhalb der EU und des EWR. Daher geht der Unionsgesetzgeber zunehmend dazu über, diese Vorschriften auch für Drittlandunternehmen zu "exportieren". Rezente Beispiele sind die Richtlinie zur Transparenz über die in einzelnen Ländern gezahlten Ertragssteuern, die gerade umgesetzt wird (pCBCR), und die neue Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD). Auch der derzeit im Trilogstadium befindliche Richtlinienvorschlag über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CSDDD) soll neben EU- und EWR-Gesellschaften auch Unternehmen mit Sitz in einem Drittland erfassen.

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Artikel-Nr.
RdW 2023/468

15.09.2023
Heft 9/2023
Autor/in
Dietmar Dokalik

Dr. Dietmar Dokalik ist Leitender Staatsanwalt im Bundesministerium für Justiz, Zivilrechtssektion. Dort ist er der Leiter jener Abteilung, die unter anderem für Persönlichkeitsrechte, zivilrechtliche Nebengesetze (zB Versicherungsvertragsgesetz), Gerichtsgebühren und Rechnungslegung zuständig ist. Er publiziert und trägt vor zum Unternehmensrecht, zum Immaterialgüterrecht, zum Gerichtsgebührenrecht und anderen Materien.

Matthias Potyka

Leitender Staatsanwalt Dr. Matthias Potyka, LL.M., ist Leiter der Abteilung für Unternehmens-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht im Bundesministerium für Justiz.