Datenschutz & E-Government

Der externe Datenschutzbeauftragte nach der DS-GVO

Mag. Dr. Beata Mangelberger

Bestellungspflicht Datenschutzbeauftragter, Aufgaben, Vertretungsbefugnis, Unternehmensberatung, Winkelschreiberei, externe Datenschutzbeauftragte, IT-Dienstleister

DSG (2018): §§ 5, 18, 31; VO (EU) 2016/679: Art 35, 37-39, 51; GewO: § 136; RAO: §§ 8, 57

Mit 25. 5. 2018 trifft zahlreiche Unternehmen, Vereine und Einrichtungen aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung die Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Es stellt sich daher die Frage, wer diese Funktion übernehmen darf. Zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten zählen - neben der datenschutzrechtlichen Beratung und Überwachung - ua auch die Vertretung des Verantwortlichen vor der Datenschutzbehörde, weshalb im Schrifttum die Ansicht1 vertreten wurde, dass dies nur durch einen Rechtsanwalt möglich sei. Dieser Beitrag behandelt die berufsrechtlichen Voraussetzungen des externen Datenschutzbeauftragten.

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Artikel-Nr.
jusIT 2018/25

30.04.2018
Heft 2/2018
Autor/in
Beata Mangelberger

Dr. Beata Mangelberger ist externe Datenschutzbeauftragte mehrerer Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen. Sie ist Unternehmerin, Autorin und Speakerin zum Thema Datenschutz im In- und Ausland. Als Gründerin von lexetdata e.U. steht sie als Sparring Partnerin zT DSGVO Konformität und zum Sensibilisieren von Führungskräften sowie unterstützend beim Aufbau der internen Datenschutzorganisation zur Verfügung.