Mit Inkrafttreten des MLI gibt es in vielen österreichischen DBA erstmals eine allgemeine Missbrauchsklausel in Form eines "principal purposes test". Der folgende Beitrag soll einen kurzen Überblick über die einzelnen Tatbestandselemente dieser Bestimmung, die nach den Vorschlägen von BEPS-Aktionspunkt 6 konzeptioniert ist, geben und diese anhand der vorliegenden OECD-Unterlagen analysieren.
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Dr. Andreas Langer ist Rechtsanwaltsanwärter in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in Wien und war zuvor wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU (Wirtschaftsuniversität Wien).