Zugleich eine Besprechung von OGH 21. 12. 2022, 5 Ob 193/22a2
In jüngster Zeit sind die Gerichte vermehrt mit Klagen konfrontiert, mit denen Schadenersatz auf Grundlage eines Verstoßes gegen kartellrechtliche Vorschriften begehrt wird.3 Bei diesen Klagen handelt es sich regelmäßig um sogenannte "Follow-on"-Klagen, sie bauen damit auf einer zuvor erfolgten, idR rechtskräftigen Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen das Kartellverbot4 durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden auf.
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